Am 3. Dezember 2018 trat ein von der Online-Community lang erwartetes Gesetz in Kraft, dass bereits 2016 von der Europäischen Kommission in Brüssel beschlossen worden war: Es handelt sich um ein weiteres Gesetz zur schrittweisen Abschaffung des Geoblockings. Das Gesetz bietet erstmalig die Möglichkeit, die Benachteiligung von bestimmten Ländern beim Online-Shopping zu beenden. BEE SECURE behandelt im Artikel die Frage, ob das Gesetz eine wirkungsvolle Methode ist, um die Benachteiligung bestimmter Länder zu beenden.
Geoblocking – Was ist das?
Um Geoblocking handelt es sich, wenn Internetseitenanbieter den Nutzer aufgrund seiner landesspezifischen IP-Adresse für bestimmte Inhalte sperren oder auf die jeweiligen Domains des Heimatlandes weiterleiten (Re-routing). Ein Beispiel: Im Spanien-Urlaub findet ein Urlauber eine günstige Jacke auf der Seite eines spanischen Ablegers eines internationalen Versandhauses. Wieder zuhause versucht er das Produkt auf der spanischen Seite zu bestellen – wird jedoch automatisch auf den Ableger der Seite in seinem Heimatland verwiesen.
Besonders betroffen von Geoblocking ist vor allem Luxemburg: Dort war es in vielen Fällen nicht möglich bestellte Waren von Amazon auch tatsächlich nach Luxemburg liefern zu lassen.
Strukturelle Benachteiligung durch Geoblocking ?
Das Beispiel Luxemburgs beweist, dass bestimmte Länder durch Geoblocking strukturell benachteiligt werden. Kritiker des Geoblockings argumentieren, dass die Technik EU-rechtswidrig sei, denn nach den Prinzipien der EU besitzt theoretisch jeder EU-Bürger das Recht, auf Waren- und Personenfreiheit. Jeder Konsument soll sich frei bewegen können und Verbraucher sollen gleich behandelt werden.
Aus der zahlreichen Kritik gegen Geoblocking resultierten in den letzten Jahren zahlreiche Gesetzesreformen, die das Geoblocking schrittweise lockerten. Am 1. April 2018 wurde etwa ein Gesetz erlassen, dass es kostenpflichtigen Streamingdiensten verbietet, Ländersperren aufrechtzuerhalten.
Beispielsweise konnte es vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorkommen, dass Nutzer der Streaming-Plattform Netflix im EU-Ausland nicht alle Serien oder Filme anschauen konnten – etwa wenn diese vom Urheberrecht betroffen sind.
Die Gesetzesreform zum 3. Dezember 2018
Das prominenteste dieser Gesetze wurde, wie eingangs erwähnt, am 03. Dezember wirksam. Mehr als zwei Jahre im Gesetzgebungsverfahren hatte das zu Beginn als Revolution gefeierte Gesetz jedoch schrittweise eingedampft.
Konkret bezieht sich das Gesetz auf das bereits in den Beispielen genannte Re-Routing. Künftig soll es möglich sein, von einem beliebigen europäischen Land auf die Domain und den damit verbundenen Service eines jeden anderen europäischen Landes zugreifen zu können – und dort auch nach eigenem Belieben Waren kaufen zu können.
Michaël Sibilia von der Luxemburger Handelskammer geht diese Maßnahme jedoch nicht weit genug: „Aus Sicht der Kunden ist eines der größten Hindernisse, dass die Verordnung die Händler zwar verpflichtet, ihnen den Zugang zu den von ihm angebotenen Waren zu gewähren, sie aber weiterhin nicht in alle Staaten liefern müssen“. Tatsächlich bedeutet dies, dass ein in Frankreich gekauftes Möbelstück nicht zwangsläufig auch nach Spanien geliefert werden muss.
Die teils unübersichtliche Firmen-Policy macht es Kunden zusätzlich schwerer, einen Überblick zu behalten. Tatsächlich scheint die zuständige EU-Gesetzeskommission auf die Kritik reagiert zu haben: Das Gesetz wird unter der Prämisse erlassen, dass nach einer zweijährigen Beobachtungszeit eventuell auch für eine Lieferungspflicht gesorgt werden würde.
In einigen Ländern haben sich zentrale Bewegungen oder Institutionen gebildet, die sich mit dem Thema Geoblocking beschäftigen. In Luxemburg ist dies zum Beispiel das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg (CEC). An dieses können sich Verbraucher jederzeit mit Fragen rund um Geoblocking wenden.
Schon viel erreicht, noch viel zu tun
Obwohl das Gesetz natürlich bereits eine Erleichterung für viele Internetuser ist, bleiben andere Reglementierungen, die das Geoblocking schafft, unangetastet: Julia Reda, eine deutsche EU-Abgeordnete für die Piratenpartei, urteilt: „Die für Konsumentinnen und Konsumenten völlig unverständliche Fehlermeldung ‘Dieser Inhalt ist in deinem Land nicht verfügbar’ wird in Europa weiterhin zum Alltag gehören, da digitale Medieninhalte wie Videos, Computerspiele, Musik und E-Books vom neuen Gesetz völlig ausgenommen sind […].“ Für die Gegner des Geoblockings bleibt also noch einiges zu tun, bis aus ihrer Perspektive den Grundsätzen der EU – Warenfreiheit, Personenfreiheit, Bewegungsfreiheit – tatsächlich entsprochen wird.
Quellen: lessentiel.lu, ec.europa.eu, heise.de, zeit.de, verbraucherzentrale.de