Kinder und Jugendliche sind täglich online, teilweise bereits in jungem Alter. Dabei ist es nur begrenzt möglich, verschiedene Inhalte zu vermeiden. Es kann sein, dass Ihr Kind Bilder oder Videos sieht, die es erschrecken oder bei denen es nicht weiß, wie es damit umgehen soll. Diese Bilder und Videos können illegale Inhalte enthalten.
Sexuelle Gewalt online
Das Internet ist ein weltweiter Raum ohne nationale Grenzen. Das erlaubt es ihrem Kind – und Ihnen – mit Freunden und Familie auf der ganzen Welt in Kontakt zu sein. Leider hat diese tolle Möglichkeit auch eine Kehrseite: Ihr Sohn oder Ihre Tochter könnten über diesen digitalen Weg auch mit Menschen in Kontakt kommen, Gleichaltrige aber auch Erwachsene, die ihnen nichts Gutes wollen. Menschen, die regelrecht gegen das Gesetz verstoßen, mit dem was sie (mit Ihrem Kind) tun.
Unter sexueller Gewalt versteht man nicht nur körperliche Übergriffe wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, oder sexueller Missbrauch, sondern auch jede Form unerwünschter sexueller Kommunikation – gerade online könnte es sein, dass auch ihr Kind davon betroffen ist.
Jemand könnte es auffordern, ein „sexy Foto“ zu schicken. Oder jemand könnte ihm Bilder und Videos zeigen, für die es noch viel zu jung ist – auch als Teenager. Bestimmte (online) Handlungen von Erwachsenen gegenüber Minderjährigen zählen auch zu sexueller Gewalt, hier nur ein paar Beispiele:
- Unangemessene Komplimente durch einen Erwachsenen
- Anzügliche/obszöne Kommentare zum Aussehen/Kleidung
- Anzügliche Blicke (über die Webcam)
- Zusenden von pornografischem Material, Nudes (eigene Nacktbilder)
Was kann man dagegen tun?
Bitte geraten Sie jetzt nicht in Panik! Verbieten sie ihrem Kind deswegen nicht das Internet! Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind darin begleiten, ein selbstsicherer Nutzer des Internets zu werden – so wie Sie Ihr Kind auch darin begleiten, ein wachsamer Teilnehmer des Strassenverkehrs zu werden. Weisen Sie es auf Gefahren hin. Reden Sie mit ihrem Kind über Sorgen, die Sie sich machen, aber auch über Sorgen, die ihr Kind sich vielleicht macht. Fragen Sie nach seinen Interessen und Erfahrungen – ohne zu urteilen. Seien Sie als Ansprechpartner und Vertrauensperson für Ihr Kind da, besonders, wenn ihm oder ihr (online) etwas „komisch“ vorkommt.
Das Allerbeste, das Sie Ihrem Kind mit auf den Weg durch die digitale online Welt geben können, ist Ihr Kind zu stärken:
- Stärken Sie ihr Kind darin, NEIN und STOP zu sagen, wenn es Menschen begegnet, online und offline, die es verletzen oder ein mulmiges Gefühl verursachen. Es muss das nicht „aushalten“, es kann und darf das beenden (z.B. wenn jemand nach einem „sexy Foto“ fragt).
- Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es jederzeit im Vertrauen zu Ihnen kommen kann, wenn es „blöde Sprüche“ oder sonstige Aussagen gelesen hat, die Unbehagen auslösen. Auch bei Bildern/Videos ist es super wenn ihr Kind weiß: „Ich kann mit Mama/Papa darüber reden. Danach geht es mir besser“. Es ist wichtig, dass ihr Kind weiß, dass Sie da sind und es unterstützen.
Hier ein paar praktische Tipps, wie sich ihr Kind gegen sexuelle Gewalt online schützen kann:
- Nein bzw. Stop sagen
- den Chat/die WhatsApp Gruppe (o.ä.) verlassen
- die Person blockieren
- die Person melden
- sich Unterstützung holen (z.B. bei Ihnen)
- zur Polizei gehen
Wenn ihr Kind so bestärkt ist, das umsetzen kann und Ihrer Unterstützung sicher ist, nimmt es diesen Menschen ihre Macht: Drohungen wirken weniger, Scham und Schuld entstehen langsamer.
CSAM – Child sexual abuse material
Die Abkürzung CSAM kennen Sie vermutlich nicht. Den Ausdruck „Kinderpornographie“ haben sie eher mal gehört. Damit wird das Bildmaterial bezeichnet, das entsteht, wenn sexuelle Gewalt gefilmt, fotografiert oder beschrieben und online „zur Verfügung“ gestellt wird. Diese Bezeichnung wird allerdings der Realität nicht gerecht. Es ist keine Pornographie, es ist ein Verbrechen und soll auch so genannt werden.
Professionelle nutzen daher den Begriff CSAM – Child Sexual Abuse Material, also Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern. Diese stellen, neben deren Herstellung, Besitz, Verbreitung und Konsum, in Luxemburg ebenso einen Strafbestand dar wie die sexuelle Gewalthandlung selbst[1].
Das KJT, das mit seinen Diensten jedem Kind eine Stimme geben will, operiert auch die BEE SECURE Stopline. Über dieses online Meldeformular kann jeder Internetnutzer Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern online (CSAM) melden – und so das Recht der Kinder auf Schutz vor Gewalt unterstützen.
Im Kontext dieser Arbeit führt das KJT, zusammen mit ECPAT Luxemburg, und in Partnerschaft mit BEE SECURE von September bis November 2021 die Kampagne „Stoppt sexuelle Gewalt gegen Kinder“ durch.
Was können Sie gegen CSAM tun und Ihr Kind vor dieser Form von sexueller Gewalt online schützen?
Sie können ganz konkret bei der Bekämpfung von CSAM, also von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern, helfen.
CSAM wird entgegen der allgemeinen Auffassung nicht nur im sogenannten DarkNet veröffentlicht und verbreitet. Auch im frei zugänglichen Surface Web – was die meisten von uns täglich nutzen – gibt es CSAM. Kinder und Jugendliche, die Videos und Fotos von Minderjährigen mit sexuellem Inhalt verschicken, sind ebenfalls mit CSAM konfrontiert.
Es gibt eine sehr wichtige Handlungsmöglichkeit, die Sie und ihre Kinder umsetzen können, um die Verbreitung von CSAM zu reduzieren und sich sowie andere davor zu schützen:
Leiten Sie den Text, das Bild, das Video nicht weiter und speichern Sie es nicht!
Wenn Sie online auf CSAM stoßen, melden Sie es auf der BEE SECURE Stopline, anonym und vertraulich.
Schauen Sie nicht weg! Melden Sie es!
Geben Sie den genauen Link zum Bild, zum Video, zur Webseite oder zum Text im Formular an. Sie brauchen weder einen Namen, noch andere persönliche Daten anzugeben. Das Analystenteam der BEE SECURE Stopline analysiert den Inhalt auf Basis der Gesetze und leitet die Meldung im Falle einer Einschätzung als „illegal“ an die zuständigen Autoritäten im In- und Ausland weiter.
Bei Fragen rund um die BEE SECURE Stopline, sowie zur sicheren Nutzung des Internets und den verknüpften Medien, steht Ihnen die BEE SECURE Helpline 8002 1234 von montags bis freitags von 9h bis 16h zur Verfügung. |
[1] Art. 383 – 386 du Code Pénal, Livre II, Titre VII, Chapitre VII