Instagram ist vor allem bei Jugendlichen beliebt – dort lässt sich aber auch viel Geld verdienen. In Deutschland gab es jetzt ein Urteil zu sogenannter Schleichwerbung auf dem sozialen Netzwerk.
UPDATE vom 22.09.2017: Mittlerweile können gesponsorte Beiträge auf Instagram von den Instagramern mit dem Hinweis “Bezahlte Partnerschaft mit” gekennzeichnet werden.
Wie funktioniert Instagram?
Instagram ist eine App, mit der sich Fotos und kurze Videos aufnehmen, mit Filtern verschönern und posten lassen – außerdem lassen sich „Stories“ anlegen, die nach 24 Stunden wieder “verschwinden”. Auch bekommt man dort die Fotos anderer User angezeigt, wenn man ihnen folgt. Dabei vernetzen sich Jugendliche nicht nur untereinander, sondern folgen auch Bloggern, die sich mit Themen wie Fitness, Mode, Lifestyle, Ernährung, usw. befassen. Unternehmen umwerben solche Instagram-Stars, um jugendliches Zielpublikum zu erreichen. Und das ist kein Wunder: Instagram ist bei Jugendlichen enorm beliebt. In Österreich nutzen z.B. 65 Prozent der Jugendlichen Instagram, deutlich mehr als Facebook. In Luxemburg dürfte die Situation ganz ähnlich aussehen.
Unternehmen bezahlen also Instagram-Stars, die teilweise Millionen Follower haben, dafür, ihr Produkt zu bewerben – also zum Beispiel Fotos mit einem bestimmten Waschmittel zu machen. Das ist natürlich nicht verboten – in Fernsehspots oder auf Werbeplakaten passiert ja auch nichts anderes. Allerdings gilt (zumindest in Deutschland) für jede Werbung, dass sie ordentlich gekennzeichnet sein muss. Manche “Instagramer” kennzeichneten gekaufte Posts mit dem Hashtag #ad, #advertisement und #sponsored – allerdings fanden sich diese Hashtags zwischen ganz vielen anderen Hashtags, mit denen User Beiträge zu ähnlichen Themen finden können. Dem Oberlandesgericht Celle genügte das nicht: Die Kennzeichnung müsse deutlich erkennbar sein und am Anfang des Beitrages stehen. Der kommerzielle Zweck muss auf den ersten Blick hervortreten – ob die Hashtags am Ende eines Beitrags in der üblichen „Hashtagwolke“ überhaupt wahrgenommen werden, ließe sich bezweifeln.
Gibt es ein Gesetz für Schleichwerbung in Luxemburg?
Wie die Situation in Luxemburg aussieht, lässt sich schwer beantworten: Es gibt zwar ein Gesetz, das Schleichwerbung verbietet, das bezieht sich allerdings nur auf Fernsehsendungen. Wer sich dazu entscheidet, sogenannte „gesponserte Beiträge“ zu schalten, sollte sich auf jeden Fall zuvor ausgiebig informieren und deutlich kennzeichnen, dass es sich um Werbung handelt. Die Deutschen Landesmedienanstalten haben einen Ratgeber zu dem Thema herausgebracht.
Der Fall bietet aber eine gute Gelegenheit, mit Jugendlichen über Medienkompetenz zu reden und mit ihnen über das Schleichwerbungs-Phänomen zu reden. Und das nicht nur aus der Sicht von mündigen Mediennutzern, die lernen müssen, neue Werbeformen zu erkennen und Posts einzuordnen. Die Aussicht, mit einem erfolgreichen Instagram-Kanal allerlei Geschenke und Sponsorverträge einzuheimsen, mag gerade Jugendliche begeistern. Das “Model-Leben” ist allerdings auch auf Instagram nur einigen Wenigen vorbehalten und zudem ein harter Job – diese Realität ist vielen Jugendlichen und vor allen Kindern oftmals nicht bewusst. Unterstützen Sie ihr Kind ruhig dabei, ein Instagram-Profil nach seinen Vorstellungen aufzubauen, aber reden Sie dabei auch über Fragen wie: Warum werben Unternehmen (möglichst „versteckt“) mit Instagramern? Was steckt hinter der Fassade der Selbstdarstellung? Welche Auswirkungen hat Berühmtheit bzw. Bekanntheit auf das Privatleben? Wie echt bzw. nachbearbeitet sind Fotos von anderen?
Privatsphäre auf Instagram
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist natürlich die Privatsphäre. Auf Instagram ist es gar nicht so leicht, diese zu schützen. Das Netzwerk erlaubt zwar private Konten, dennoch werden die meisten Jugendlichen eher ein offenes Profil haben wollen, mit dem sie von anderen Nutzern gefunden werden können. Unsere Kollegen von saferinternet.at haben einen Privatsphäre-Leitfaden für Instagram zusammengestellt.
Wenn Sie mehr über soziale Netzwerke erfahren wollen, die gerade bei Jugendlichen im Trend sind, empfehlen wir ihnen folgenden Artikel: Was Eltern über die sozialen Netzwerke ihrer Kinder wissen sollten. Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an die BEE SECURE HELPLINE wenden.
Quellen : klicksafe.de; Heise.de;www.manager-magazin.de; saferinternet.at