Anders als im wahren Leben, haben wir im Internet die Kontrolle über unsere Selbstdarstellung. Immer häufiger werden die Sozialen Netzwerke zur Imagepflege genutzt. Diese eignen sich hervorragend, um ihr Leben zu dokumentieren, Ereignisse mit anderen zu teilen und persönliche Leistungen hervorzuheben. Wichtig hierbei ist, dass die Nutzer die Risiken ihrer Selbstdarstellung im Netz kennen, und sich bewusst sind, dass diese lediglich einen kleinen Teil vom Leben einer Person zeigt.

Allgemeinheit

Im Internet sollte man sich stets die Frage stellen, ob man die Information oder das Bild welches man gerade posten möchte, gerne mit der ganzen Welt teilen würde. Lautet die Antwort „Nein“ sollte man den Inhalt nicht ins Netz stellen. Denn „Einmal im Netz immer im Netz“ auch wenn man die Information oder das Bild wieder von seinem eigenen Profil löschen kann, kann dieses inzwischen von anderen Usern gespeichert, verbreitet oder sogar auf anderen Webseiten hochgeladen worden sein. Man sollte sich ebenfalls bewusst sein, dass auch Online Plattformen Nutzerdaten speichern und von diesen profitieren.

Allgemein gilt also, je weniger man über sich preisgibt desto weniger angreifbar macht man sich.

Mehr zum Thema: Meine Daten und Ich

Weitere Hilfestellungen zur Absicherung deiner persönlichen Daten findest du in folgender Publikation: Big Data

Jeder kann selbst entscheiden, welche Informationen er von sich mit der Welt teilen möchte. Es gibt jedoch Dinge die man stets für sich behalten sollte. Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer sollte man beispielsweise keinesfalls online setzen um unerwünschte Anrufe oder Besuche zu vermeiden. Aber auch Kontonummern und jegliche Passwörter sollte man stets für sich behalten. Man sollte ebenfalls beim Hochladen von Fotos vorsichtig sein.

Nein, das darf man nicht. Bevor man, ein Foto veröffentlicht muss man die auf dem Foto abgebildeten Personen um ihre Erlaubnis fragen. Sollten die abgebildeten Personen nicht zustimmen, darf man das Foto nicht veröffentlichen, da man sonst gegen das Bildrecht verstößt.

Aus praktischen Gründen ist es oft nicht möglich, die Zustimmung aller Personen einzuholen, die auf Fotos zu sehen sind, die an öffentlichen Plätzen gemacht wurden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass eine Person allein aufgrund der Tatsache, dass sie sich an einem öffentlichen Ort aufhält, ihre stillschweigende Zustimmung zu der Aufnahme gegeben hat.

Mehr zum Thema „Recht am eigenen Bild

  • Das Gespräch suchen: Sollte ein Bekannter ein Foto von Ihnen hochgeladen haben, sollten Sie diesen darum bitten dieses zu entfernen. Klären Sie diese Person darüber auf, dass Sie das Recht an Ihrem Bild besitzen, und er dieses entfernen muss, wenn Sie dies so wünschen.
  • In sozialen Netzwerken und auf Webseiten: Mit Hilfe der Meldebuttons, können Sie unangenehme Inhalte von Ihnen entfernen lassen. Soziale Netzwerke und Webseiten sind dazu verpflichtet, Ihr Bild zu löschen, wenn Sie den Seitenbetreiber darum bitten.
  • Bei Suchergebnissen: Kontaktieren Sie den Betreiber der Suchmaschine um die Löschung Ihrer Bilder/Videos aus den Suchergebnissen zu beantragen.
  • Anzeige bei der Polizei: In bestimmten Fällen kann die Polizei Ihnen helfen das Foto/Video aus dem Netz zu entfernen.
  • Wichtig ist es, möglichst schnell zu handeln, damit der ungewünschte Inhalt sich nicht weiter im Netz verbreitet.

Sexting bezeichnet das Verschicken und den Austausch intimer Nachrichten, bzw. selbstproduzierter Fotos und Videos. Die Kernbotschaft lautet, dass Vorsicht geboten ist; denn ist ein Foto erstmal im Netz, verliert man augenblicklich die Kontrolle über dessen Verbreitung. Dies kann negative Konsequenzen sowohl für die abgebildete Person, als auch für den Absender und weitere Beteiligte haben.

Besonders wichtig: Intime Bilder oder Videos ohne Zustimmung der abgebildeten Person weiterzuleiten ist nicht nur moralisch falsch, sondern auch gesetzlich verboten. Das „Recht am eigenen Bild“ schützt jede Person davor, dass ihre Aufnahmen ohne Erlaubnis verbreitet werden. Für Minderjährige gilt zusätzlich, dass nur die Eltern eine solche Zustimmung erteilen können. Werden intime oder sexualisierte Bilder von Minderjährigen verbreitet, fällt dies nach dem Code Pénal unter „Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen“ und wird strafrechtlich verfolgt.

Wenn ein Bild/Video in den Umlauf gerät, findet man alles was man wissen sollte im “Nackt im Netz?” Ratgeber.

Eltern

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das durch die Europäische Menschenrechtskonvention auch in Luxemburg Gültigkeit hat. Auch Kinder fallen unter dieses Grundrecht, und müssten somit eigentlich ihre Einwilligung geben, bevor irgendein Bild von ihnen im Internet veröffentlicht wird.

Eltern sollten sich bewusst sein, dass wenn ein Bild einmal online ist, man keine Kontrolle mehr darüber hat und vieles passieren könnte. Ein Foto von vor zehn Jahren könnte als Grundlage für Diskriminierung oder Mobbing missbraucht werden oder schlimmer auf einer kinder- und jugendpornographischen Seite weiterverbreitet werden

BEE SECURE empfiehlt in der Regel:

  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern, bevor Sie ein Bild online stellen. So werden die Kinder schon früh mit der Problematik konfrontiert.
  • Vermeiden Sie Bilder, die Ihren Kindern später peinlich sein könnten, hierzu zählen auch Bilder, auf denen Ihre Kinder nicht vollständig bekleidet sind.
  • Erklären Sie Ihren Kindern, dass Bilder im Netz gespeichert und geteilt werden können und demnach auch nach Jahren wiederauftauchen können.

Mehr zu diesem Thema, erfahren Sie in der BEE SECURE News „Studie zeigt: 1300 Kinderfotos bis zum 13. Lebensjahr durch Eltern in sozialen Medien gepostet