Der Schutz der Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen im Netz

Kind was in die Kamera schaut und eine Grimasse zieht
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Der digitale Wandel hat es inzwischen zur Normalität werden lassen, dass wir unser Leben weniger in Tagebüchern und Fotoalben konservieren, sondern verstärkt in sozialen Netzwerken und auf Blogs archivieren – und mit anderen teilen. Was für die eigene, informationelle Selbstbestimmung – also das Recht, die Kontrolle über die Gesamtheit seiner Daten im Netz zu wahren – schon Schwierigkeiten birgt, wird in Bezug auf Kinder erst recht zur Krux. Denn das Internet vergisst nicht und sie müssen noch in Jahren mit ihren Entscheidungen und denen ihrer Erziehungsberechtigten leben.

Vor der Veröffentlichung eines Fotos: Nachdenken

Die meisten Leute über dreißig werden sich an die empfundene Peinlichkeit erinnern, als die Mutter beim ersten Besuch des/der neuen LiebhaberIn das Album mit den Kinderfotos aus den verstaubten Tiefen des Schranks kramte. Dieses Risiko bleibt der Jugend von heute durch den langsamen Tod der analogen Fotografie generell erspart. Im Gegenzug kann sie diese Form der Peinlichkeit nahezu überall ereilen, wenn ein Klassenkamerad oder Arbeitskollege bei der Internetsuche auf Fotos stößt, die man eigentlich in der Tiefe des Internets verschwunden wähnte.

Das Problem ist real – und wird durch den verstärkten Gebrauch sozialer Netzwerke zunehmend größer. Eltern, die bereits zur Generation der Digital Natives gehören, teilen nicht nur ihr eigenes Leben online, sondern auch das ihres Nachwuchses. Dabei geraten oft Bilder ins Netz, die den Kindern im späteren Leben zur Last fallen können. Was heutzutage als süß gilt, wirkt in zehn Jahren vielleicht albern oder geschmacklos – und kann als Grundlage für Diskriminierung oder Mobbing missbraucht werden.

Mehr zum Thema Bildrecht, erfahren Sie in unserem thematischen Beitrag “Recht am eigenen Bild“.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das durch die Europäische Menschenrechtskonvention auch in Luxemburg Gültigkeit hat. Auch Kinder fallen unter dieses Grundrecht, das besagt, dass jeder Mensch das Recht auf die Achtung seines Familien- und Privatlebens hat. Das heißt, dass Kinder eigentlich ihre Einwilligung geben müssen, bevor irgendein Bild von ihnen im Internet veröffentlicht wird. In der Praxis sieht es natürlich anders aus.

In Deutschland entscheiden laut Gesetz die Eltern bis zum siebten Lebensjahr alleine, danach bis zur Volljährigkeit gemeinsam mit dem Kind, welchen Inhalt sie online stellen. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, da im Gespräch mit dem Kind frühzeitig die Probleme angesprochen werden können, die sich durch das unbedachte Teilen von Fotos ergeben. Die Jugendlichen werden so auch für die Inhalte sensibilisiert, die sie selbst veröffentlichen. Denn ist ein Bild erst mal online, ist es schwerlich wieder zu entfernen – es kann heruntergeladen oder als Screenshot festgehalten werden und so beliebig oft kopiert werden.

Achtung bei Nacktbildern!

Verschiedene Inhalte haben dagegen überhaupt nichts online verloren, zum Beispiel Bilder von Kleinkindern in Badekleidung am Strand oder nackt in der Badewanne. Diese Fotos bieten ein Missbrauchspotenzial, das weit über Mobbing und Diskriminierung hinausreicht. Werden diese Bilder öffentlich geteilt, besteht die reale Gefahr, dass sie von Kriminellen heruntergeladen und in kinder- und jugendpornografischen Kontexten weiterverbreitet werden.

Auch für Jugendliche ist es wichtig, auf diese Gefahren zu achten, zum Beispiel im Kontext des Sexting. Wer Nacktfotos von sich an einen Partner verschickt, sollte sich bewusst sein, dass diese Fotos im schlimmsten Fall auf zwielichtigen Websites landen. Andererseits kann der Besitz von alten Fotos des Partners oder der Partnerin strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn die Person zum Zeitpunkt der Aufnahme noch minderjährig war.

BEE SECURE empfiehlt:

Sprechen sie mit Ihren Kindern, bevor sie Bilder von ihnen online stellen. Vermeiden Sie die Anzeige der Bilder in Suchmaschinen.

Vermeiden Sie Bilder, die Ihren Kindern später peinlich sein könnten – beispielsweise von Verkleidungen – und Bilder, in denen Ihre Kinder nicht vollständig bekleidet sind.

Erklären Sie Ihren Kindern, dass Bilder gespeichert und geteilt werden können und auch wieder auftauchen können, nachdem sie jahrelang in der Versenkung verschwunden waren

 

Quellen: Huffingtonpost.co.uk, Internet-beschwerdestelle.de