Auch im Netz gilt ein Recht auf Privatsphäre

Femme avec un ordinateur sur les genoux qui regarde un écran où est écrit "privacy"
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Soziale Netzwerke, vernetztes Spielzeug, Smartphones – das Internet nimmt in unserem Alltag eine wichtige Stelllung ein. Jeden Tag übermitteln wir online zahlreiche Informationen. Doch welche Rechte haben wir, um unsere Privatsphäre besser zu schützen? Wenige Tage vor dem “Data Privacy Day” kommt BEE SECURE auf die Einführung der DSGVO zurück und nennt Ihnen konkrete Beispiele für die Anwendung Ihrer Rechte in Sachen personenbezogener Daten.

Denn BEE SECURE hat eine Reihe von Beispielen erstellt, um auf konkrete Weise die Rechte der Internetnutzer nach Einführung der DSGVO aufzuzeigen. Jedes stellt eine Situation dar, in welcher die praktische Umsetzung eines der Rechte erklärt wird.

Die DSGVO zur Stärkung von Online-Daten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat im Mai 2018 in Kraft. Sie soll Internetnutzer, die online persönliche Daten teilen, besser schützen. Luxemburg verfügt bereits seit 2002 über ein Gesetz zur Kontrolle der Datenerhebung. Angesichts der wichtigen Rolle, die das Internet in unserem Alltag einnimmt, und der Entwicklung von BIG DATA mussten allerdings zusätzliche Maßnahmen eingeführt werden – und das nicht nur in Luxemburg –, um die Daten von Internetnutzern besser zu schützen.

Auskunft, Vergessen, Zustimmung – gestärkt durch die DSGVO

Insbesondere zwei Rechte wurden durch die neue europäische Verordnung gestärkt: Das Recht auf Auskunft und das Recht auf Vergessenwerden.

  • Ersteres bedeutet, dass jede Plattform, die personenbezogene Daten erhebt, die betroffenen Personen jetzt darüber unterrichten und darüber informieren muss, wie diese genutzt werden. Handelt es sich um eine Website für Kinder, müssen diese Informationen so einfach vermittelt werden, dass diese sie auch verstehen können.
  • Das zweite Recht ermöglicht allen, auf Wunsch ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Für Minderjährige wurde es sogar vereinfacht. So ist es einfacher, personenbezogene Informatinoen zu löschen, wenn man sie vor seinem 18. Lebensjahr übermittelt hat, selbst, wenn die Person bei der Antragstellung bereits volljährig ist.{/t5}

Die Einwilligung ist ein weiterer wichtiger Punkt der DSGVO. Die Verordnung unterstreicht jetzt, dass jeder seine Einwilligung für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geben muss. Sonst darf die Online-Plattforme die erhobenen Daten nicht mehr nutzen. Die DSGVO stärkt insbesondere den Schutz von Minderjährigen in dieser Hinsicht. So sind Organismen, die Online-Dienstleistungen anbieten, heute verfplichtet, das Alter ihrer Nutzer zu prüfen. In Luxemburg beträgt das Mindestalter für die Einwilligung 16 Jahre: In anderen Worten: Ohne Einwilligung der Eltern hat eine Online-Plattform nicht länger das Recht, Informationen über Minderjährige unter 16 Jahren zu erheben.

Die DSGVO garantiert zahlreiche weitere Rechte (Zugang, Berichtigung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch …). BEE SECURE rät Ihnen ausdrücklich dazu, sich umfassend über die Verordnung zu informieren.

Wie kann man seine Daten besser schützen?

Es gibt Plattformen, die Ihnen helfen können, sowie Instanzen, die sich der Achtung des Rechts auf Privatsphäre im Netz versichern. In Luxemburg ist die CNPD (Nationale Datenschutzkommission) dafür zuständig. Bei Problemen oder Zweifeln hinsichtlich der Nutzung Ihrer Daten im Netz, ist es möglich, bei ihr eine  Beschwerde einzureichen. Die Helpline von BEE SECURE ist ebenfalls da, um Ihre Fragen zu beantworten oder Sie zu diesem Thema zu beraten.

Die Website www.jedecide.be, die von der CNPD empfohlen wird, ist auch eine gute Informationsquelle über den Schutz personenbezogener Daten im Internet. Sie richtet sich an Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Anhand kurzer spielerischer Videos erklärt sie, was personenbezogene Daten sind, wie sie genutzt werden und was die DSGVO bedeutet. Zudem sind verschiedene Artikel zur Privatsphäre im Netz, zu vernetztem Spielzeug, Smartphones oder Apps verfügbar. Je nachdem, ob man Elternteil, Lehrer oder Kind ist, bietet die Seite einem die richtigen Ratschläge. Sie stellt auch pädagogische Materialien für Lehrkräfte zur Verfügung.

 

Quellen: ec.europa.eu