Bildschirme in der Familie – Einstellen, aufklären, begleiten
24/02/2020
Grooming (englisch: anbahnen, vorbereiten) beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Erwachsener, anonym oder unter einer falschen Identität, über einen längeren Zeitraum (Wochen oder Monate) ein Vertrauensverhältnis zu einem Minderjährigen im Internet aufbaut, mit dem Ziel, ihn/sie zu sexuellen Handlungen (online und offline) zu überreden.
Anfangs versucht der Täter das Vertrauen des Kindes zu erlangen umso Name, Alter und Adresse des potenziellen Opfers herauszufinden. Über Video-chat, Messenger Dienste oder auch per Telefon vergewissert sich der Täter dann, ob es sich bei dem potenziellen Opfer auch wirklich um ein Kind handelt. Oft vertraut das junge Mädchen oder der Junge dem Chatpartner nach einer Weile so sehr, dass er/sie bereit ist, diesem die von ihm verlangten Nacktfotos zu schicken oder sich vor der Kamera auszuziehen. Manchmal kommt es sogar zu einem Treffen, bei dem der Täter sexuell übergriffig werden kann.
Grooming ist eine Straftat, ein entsprechendes Gesetz dazu wurde 2011 eingeführt. Tätern droht eine einmonatige bis dreijährige Haftstrafe, sowie eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro. Ist es zu einem Treffen gekommen, fällt die Strafe deutlich höher aus. Aber nicht nur das Grooming an sich ist strafbar: Nacktfotos und andere sexualisierte Fotos/Videos eines/r Minderjährigen gelten als CSAM (Child Sexual Abuse Material). Dabei ist der Besitz sowie die Verbreitung der Bilder strafbar.
Mehr zum Thema CSAM (Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen) erfahren Sie hier.